Gebühren

Eine Initiative von
Förderverein Mariengrundschule
Autohaus Wilstacke + Growe
CDU-Ortsverband Rorup

FAQ
AGB Nutzung Impressum Hotline Konzept Datenschutz
 
Gebühren

Wer kann buchen

Jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, kann das Auto buchen.


Reichweite
Die Reichweite beträgt bei spritzigem Fahren rund 260 km. Bei eingeschaltetem ECO-System verlängert sich die Reichweite auf über 300 km. Die Anzeige der Reichweite im Auto ist verlässlich.
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Gebühren
Für Vereine ist die Nutzung im ersten Jahr kostenlos – geplant ist, die kostenlose Nutzung ein weiteres Jahr fortzusetzen. Das hängt allerdings etwas von der Nutzung insgesamt ab und wird im Laufe des ersten Jahres neu entschieden.
An Gebühren fallen pro Tag 25€ an. Ein halber Tag kostet 15€, 1 Std. 4€.
Die Nutzung ist für Roruper/innen bis zum 01.10.2020 kostenlos!

Gebühren für die Ladung
Der durchschnittliche Preis pro kWh Haushaltsstrom beträgt 29,4 Cent. Bei einer Batteriekapazität von 36,8 kWh (Seat Mii) wären 10,80 Euro fällig. 100 Kilometer Reichweite kosten hier rund 4 Euro. Diese Gebühren fallen nur an, wenn das Auto nicht bei Wilstacke+Growe geladen wird.
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Initiatoren
Eine Initiative von
Förderverein Mariengrundschule,
Autohaus Wilstacke + Growe und
CDU-Ortsverband Rorup.

Sponsoren:
Volksbank Nottuln
LVM Kleimann Billerbeck und alle Dülmener LVM Agenturen
Heinz Nordmann, Heino Korste und das LVM Büro Hoffmann, Strunck und Elvering
Repa Siebdruck Dülmen
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Hotline
Fragen oder Probleme als Fahrer? Nutzt bitte die moqo-Holtine 24/7 Support-Hotline. 0241 957 883 66.
Wenn es Probleme mit dem Auto gibt, ist Wilstacke&Growe euer Ansprechpartner während der normalen Öffnungszeiten.
Verkauf Öffnungszeiten - Mo - Fr: 08.00 - 18.00 Uhr, Sa: 08.00 - 13.00 Uhr
Tankstelle mit Waschanlage - Mo - Fr: 07.30 - 18.00 Uhr, Sa: 07.30 - 13.00 Uhr
Reparaturannahme - Mo - Fr: 07.30 - 18.00 Uhr, Sa: 07.30 - 13.00 Uhr
Kontakt-Daten
Wilstacke+Growe GmbH & Co. KG, Hauptstr. 3, 48249 Dülmen, Telefon: 02548-919990, Telefax: 02548-9199922, E-Mail: d44059@seatpartner.de

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Impressum: / Initiatoren

Eine Initiative von Förderverein Mariengrundschule, Autohaus Wilstacke + Growe und CDU-Ortsverband Rorup.

Verantwortlich für alle Rechtsgeschäfte einschließlich Abrechnung ist der Förderverein der Marien-Schule Rorup eV

Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. Elmar Brügging
Vorsitzender des Förderverein Marien-Schule Rorup eV
Schulstraße 23
48249 Dülmen
Kontakt
Tel.: 02548/919930
Fax: 02548/919951
Mobil: 0179/5495281
Mail: bruegging@foerderverein.mariengrundschule.de
www: http://www.gemeinsam-für-rorup.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 A s. 2 RStV

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver raucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen auf der Internet-Seite des Förderverein Marien-Schule Rorup gelten auch für diese Subseite und sind zu entnehmen unter: http://rorup.rocks/wordpress/datenschutz/
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Konzept:
Das E-Dorf-Auto ist buchbar für jedermann. Das Auto ist mit einem Online-Buchungssystem ausgestattet und wird vom Autohaus Wilstacke & Growe bereitgestellt.
Das E-Dorf-Auto steht den Vereinen in der Startphase (mindestens 1 Jahr) kostenlos zur Verfügung. Durch Sponsoren wird das Projekt unterstützt.
Mitte des Jahres 2019 wurde in Rorup die Idee geboren, ein elektrisch angetriebenes Dorf-Auto zu installieren. Dr. Elmar Brügging hatte die Idee (Förderverein Mariengrundschule Rorup) und schmiedete mit Paul Pankoke (CDU OV Rorup) die ersten Pläne. Beschlossen wurde, diese Idee mit dem Autohaus Wilstacke+Growe zu teilen und die Machbarkeit zu prüfen. Schon im ersten Treffen zusammen mit dem Ortsvorsteher Dieter Klaas stand fest, die Idee zur Umsetzung zu bringen.
Als Ziel der Aktion wurde formuliert, dass alternative Antriebsformen für alle Roruper/innen greifbar nah gebracht werden sollen, um dem Klimaschutz ein vertrautes Gesicht zu geben. Verkehrskonzepte werden sich ändern und Car-Sharing wird ein Modell dabei sein. Weiteres Ziel sollte es sein, die Vereine in der Mobilität zu unterstützen. Häufig sind Fahrten notwendig und gerade Jugendliche müssen zu Sportveranstaltungen gefahren werden.
Der Mobilitätsgedanke ändert sich im Laufe der Zeit und man kann durch Information und Bereitstellung eines Mietmodells die Bereitschaft fördern, auf die Anschaffung eines Autos zu verzichten und das Dorfauto für Besorgungen zu nutzen. Denn das Verkehrsaufkommen hat schon seine Grenzen erreicht und eine Veränderung muss im kleinsten Bereich beginnen.
Der erste Infotag am 03.11.2019 war sehr gut besucht. Rund 200 Besucher waren während der gesamten Veranstaltung im Autohaus und es fand ein reges Kommen und Gehen statt. Die Gesamtzahl der Besucher lag deutlich über 200.
Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und nach ca. einem Jahr wird über die Fortführung beraten und entschieden. Es ist dabei selbstverständlich, dass die Sponsoren der ersten Stunde im Falle der Fortführung eine priorisierte Rolle haben.
Das Online-Buchungssystem – MOQO City – convenient mobility ist für den reibungslosen Ablauf notwendig. Das Auto kann jederzeit gebucht, jederzeit entgegengenommen und zurückgegeben werden. Das macht es total flexibel und jederzeit nutzbar. Dem System liegt auch die Optimierung der Gebühren zugrunde. Wenn man länger fährt, prüft das System, ob eine andere Konstellation, als die gebuchte Variante günstiger ist und rechnet danach ab.
Für die ersten Jahre starten wir mit einem sehr günstigen Tarif. Denn es geht um die Bekannt dieser Technik und Nutzung in erster Linie. Die Kosten sollen dabei gedeckt sein - mehr nicht!

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AGB:
pdf-Datei mit den AGBs

 

Versicherung

Es gibt eine Selbstbeteiligung von 300€. Ansonsten ist das Fahrzeug voll versichert.
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Buchen
Die Buchung erfolgt über das Online-Portal Moqo. Zu erreichen ist es über eine APP auf dem Smartphone oder iPhone. Bitte sucht in der App-Verwaltung „moqo“ und installiert diese APP auf eurem Gerät.

Zuerst muss man sich dort registrieren. Durchlauft den Prozess, der selbsterklärend ist. Ihr müsst den Führerschein zur Hand haben, da die Nr. vom Führerschein bei der Registrierung verlangt wird.

Der Führerschein muss validiert werden. Das bedeutet, dass der Führerschein alle halbe Jahr einmal bei Wilstacke&Growe vorgezeigt werden muss.

 

 

Losfahren und Einparken


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Ladezeiten
Das Auto bekommt ihr mit voll aufgeladenen Batterien. Sollte eine Ladung notwendig sind, ist folgendes zu beachten:

1. Ladung zuhause
Hier benötigt ihr lediglich das Kabel aus dem Kofferraum, einstecken und warten, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist. Info-Blatt liegt im Handschuhfach. Ladezeit bei leeren Batterien: ca. 16 Stunden

2. Ladung an einer öffentlichen Zapfstelle
Hierzu wird eine Ladekarte benötigt. Ladekarten können kostenlos sein oder eine Grundgebühr enthalten. Sie lassen sich unkompliziert über das Internet bestellen.
Während einige Unternehmen eine Pauschale für das Laden des Akkus verlangen, rechnen andere pro Minute oder kWh ab, was zu einem starken Kostengefälle führt.
Die Ladekarte eines Roaming-Netzwerkes eignet sich vor allem für Nutzer, die viel in Deutschland und im Ausland unterwegs sind.

Weiter Infos dazu gibt es auf: https://www.verivox.de/elektromobilitaet/ladekarten/
Für die Nutzung der zukünftigen Ladestation bei Wilstacke&Growe benötigt ihr die Karte von … Diese ist auch in Dülmen und Umgebung einsetzbar.
Ladezeit bei leeren Batterien: 2-4 Stunden je nach Ladestation
Infos zum Laden des Mii: https://www.mobilityhouse.com/de_de/elektroautos/seat/seat-mii-electric.html
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FAQ
Muss die Batterie immer vollgeladen werden?
Nein, man kann auch nur halb laden und dann wieder losfahren.

Über wen erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung wird über den Förderverein der Marien-Schule vorgenommen. Hierüber erreichen wir eine optimale Förderung und machen deutlich, dass die Ziele des Projektes auch so gemeint sind.

Was passiert, wenn permanent ausgebucht ist?
Das wäre ein schönes Problem. Hier wird Wilstacke&Growe sicher schnell überlegen und handeln.

Was passiert mit dem Gewinn aus der Vermietung?
Das Projekt ist von den Gebühren her so angelegt, dass lediglich die Kosten für Wartung, Pflege, Unterhaltung gedeckt sind. Sollte es einen kleinen Deckungsbeitrag geben, wird der Förderverein sicher einen guten Verwendungszweck dafür haben. Es wird halbjährliche Abrechnungen geben, die im Kreise der Initiatoren geprüft werden.
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Nutzungsbedingung
1. Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrzeug mit dem amtlichen
Kennzeichen COE-WG-99E entgeltlich zum Preis von 25,00 €/Tag bzw. 15 €/halben Tag bzw. 4 €/h zur Verfügung.

2. Bei der Nutzung des Fahrzeugs hat der Mieter folgende Kosten, Auflagen und Beschränkungen zu beachten:
a) Abholung Autohaus Wilstacke + Growe GmbH & Co.KG
Hauptstraße 3, 48249 Dülmen-Rorup
Montags-Freitags zwischen 8.00 – 18.00 Uhr
b) Rückgabe Autohaus Wilstacke + Growe GmbH & Co.KG
Hauptstraße 3, 48249 Dülmen-Rorup
Montags-Freitags zwischen 8.00 – 18.00 Uhr

3. Der Vermieter sichert zu, dass das Fahrzeug wie folgt versichert ist:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €
- Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 €

4. Der Vermieter erklärt, dass ihm keine Mängel des Fahrzeugs bekannt sind, die dessen Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

5. Der Mieter versichert, dass er über eine gültige Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug verfügt und er einem Fahrverbot nicht unterliegt. Er verpflichtet sich, den Vermieter umgehend zu informieren, wenn ihm während der
Verleihdauer die Fahrerlaubnis, auch vorläufig, entzogen oder gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird. Er verpflichtet sich während der Dauer solcher Führerscheinmaßnahmen das Fahrzeug nicht zu führen.
Das Kraftfahrzeug darf nur vom Mieter selbst geführt werden.

6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die Betriebsanleitung sowie sonstige Hinweise des Herstellers zu beachten. Werden Wartungen oder Reparaturarbeiten erforderlich, wird er sich
unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und nach dessen Anweisungen verfahren.
Der Mieter wird bei der Nutzung des Fahrzeugs die
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die Gebote der Technik beachten und Fahrten unterlassen, die zu einer übermäßigen Beanspruchung oder Beeinträchtigung des Fahrzeugzustandes führen können.

7. Bei Unfällen verpflichtet sich der Mieter, auf eine polizeiliche
Unfallaufnahme hinzuwirken und unabhängig davon alle Beweise (z.B. Zeugen, Fotos von der Unfallstelle etc.) zu sichern, die für die Wahrung der Rechte des Mieters zweckdienlich sein könnten.
Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich über sämtliche Umstände des Unfalls informieren und nach Kräften bei der Klärung des Unfallhergangs mitwirken, insbesondere gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dabei ist er zu fristgemäßen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sämtliche aus einem Schadenfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden zu ersetzen, soweit diese nicht
von Dritten getragen werden. Soweit wirtschaftlich sinnvoll, wird der Vermieter zur Abdeckung solcher Schäden eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die daraus resultierende Prämienerhöhung ist vom Mieter auf Aufforderung und gegen Nachweis zu erstatten.

8. Der Mieter verpflichtet sich, die Reparaturkosten zu tragen, die von ihm schuldhaft veranlasst worden sind, etwa durch übermäßige Nutzung des Fahrzeugs oder dessen falsche Bedienung.

9. Der Mieter verpflichtet sich für die Leihdauer die Kosten wie z.B. Parkgebühr, Ladekosten usw. zu übernehmen.

10. Der Vertrag endet mit dem unter Ziff. 1 genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht der Vertragsparteien auf fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

11. Mit Ablauf der Verleihdauer ist das Fahrzeug vom Mieter in gereinigtem Zustand (innen und außen) zurückzugeben, und zwar, soweit nicht anders vereinbart, am Wohnsitz des Vermieters, unter Aushändigung sämtlicher überlassenen Schlüssel und Papiere.
(Ansonsten wird eine Reinigungspauschale fällig.)
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