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Donnerstag, 30. Januar 2020permalink

Interview mit dem transplantationsbeauftragten Arzt Dr. Jan Hakenbeck

 

Kreis Coesfeld. Organspende ist kein einfaches Thema: diffizil und äußerst sensibel für alle Beteiligten: Spender, Empfänger, Angehörige, Intensiv- und Transplantationsteam. Seit dem 1. August 2012 müssen alle Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten (TxB) bestellen, so sieht es das Transplantationsgesetz vor. Seit April 2019 werden transplantationsbeauftrage Ärzte zur Wahrnehmung dieser besonderen Aufgabe entsprechend der Anzahl der betreuten intensivmedizinischen Betten von der regulären Arbeit freigestellt (pro zehn Betten Intensivtherapiestation erfolgt zehn Prozent Freistellung). Vor zwei Jahren wurde Dr. Jan Hakenbeck in den Christophorus-Kliniken zum TxB bestellt, das heißt, er unterstützt das intensivmedizinische Personal während einer potenziellen Organspende und leitet den gesamten Prozess fachlich. Er ist ein integraler Bestandteil des ärztlichen Teams der Intensivstation bei der besonderen Behandlung von möglichen Organspendern. Welche Voraussetzungen für eine Organspende vorliegen müssen, darüber sprach Streiflichter-Redakteurin Yvonne Reher mit Dr. Jan Hakenbeck.

 

In Deutschland muss bei postmortaler Organspende der Hirntod festgestellt werden. Was bedeutet das konkret?

Dr. Jan Hakenbeck: Vorraussetzung für eine Organspende in Deutschland ist der Nachweis eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls – früher als Hirntod bezeichnet. Das bedeutet, dass es aufgrund einer massiven Hirnschädigung zu einem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn gekommen ist. Die intensivmedizinische Behandlung der Hirnschädigung hat jedoch aufgrund ihrer Schwere zuvor eine künstliche Beatmung bei diesen Patienten notwendig gemacht. Die künstliche Beatmung führt nun trotz Eintritt des Hirntods dazu, dass das Herz-Kreislauf-System nicht sofort zusammenbricht. Aus diesem Grund fühlt sich der Mensch noch warm an, und es sind noch keine Anzeichen von Todesflecken sichtbar. Doch der Patient ist dann nicht nur halbtot oder ein bisschen tot, sondern tot. Es ist der Punkt erreicht, wo wir die Schwelle überschreiten, wo es keinen Weg mehr zurück ins Leben geht.

Wie wird dieser irreversible Funktionsausfall festgestellt?

Dr. Jan Hakenbeck: Zunächst einmal wird immer versucht, die Ursache der schweren Hirnschädigung ursächlich zu behandeln. Mit intensivmedizinischen Maßnahmen versuchen wir, im Körper der Patienten wieder ein Gleichgewicht herzustellen. In der Regel ist der Patient im künstlichen Koma. Aus diesem soll er dann nach Stabilisierung der Körperfunktionen wieder herausgeführt werden. Hierfür gibt es indirekte Messparameter. Fehlen jedoch trotz Stabilisierung des Patienten bestimmte Reflexe und verbleibt der Patient trotz Beendigung des künstlichen Komas weiterhin komatös, wird ein möglicher Verdacht geäußert – irreversible Hirnschädigung. Unmittelbar danach tritt mit der sogenannten Hirntod-Diagnostik ein von der Bundesärztekammer verpfichtend vorgeschriebenes Protokoll in Kraft. Bei erwachsenen Patienten sind dafür zwei unabhängige Fachärzte erforderlich, von denen mindestens einer Neurologe sein muss. Bei Kindern und Säuglingen ist auch aufgrund des noch nicht vollständig ausgereiften Gehirns ein Neuropädiater dabei. Das Protokoll wird mit einer fest definierten Wartezeit zweimal durchlaufen, um die Irreversibilität der Hirnschädigung zweifelsfrei festzustellen. Der Nachweis der Irreversibilität kann bis zu 72 Stunden dauern. Für Angehörige häufig zu lang. Doch es gibt auch verschiedene apparative Verfahren, mit denen dann die Irreversibilität der Hirnschädigung in kürzerer Zeit, aber ebenfalls zweifelsfrei, festgestellt werden kann.

Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist 2018 laut der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) wieder gestiegen? Wie sieht das Verhältnis zwischen Spender und Wartenden aus?

Dr. Hakenbeck: Es besteht immer noch eine große Diskrepanz. Über 10 000 Wartenden stehen nur knapp 1 000 Organspender gegenüber. Aufgrund des großen Mangels an Organen gibt es zum Beispiel im Bereich der nierenerkrankten Senioren das Prinzip „old for old“. Grundsätzlich können Organspender jedoch durchaus älter als 65 Jahre sein. Sie machen mittlerweile ein Drittel der Organspender aus. Weniger als 50 Prozent sind 16 bis 55 Jahre, rund 20 Prozent sind zwischen 56 und 64 Jahren und die übrigen jünger als 16 Jahre alt.

Welche Probleme sehen Sie bei älteren Organspendern?

Dr. Jan Hakenbeck: Im Alter nimmt die Funktionsreserve der Organe natürlicherweise ab. So sind die Nierenwerte zum Beispiel bei Hochbetagten regelhaft eingeschränkt. „Wo macht es Sinn?“, ist dann die vorrangigste Frage.

Wann wird endgültig festgestellt, ob das Organ als Spende in Betracht kommt?

Dr. Jan Hakenbeck: Alle Tests sind indirekt. Über Bildgebungsverfahren und Laborwerte wird festgestellt, ob das Organ funktionstüchtig ist. Dennoch kommt es vor, dass der Explanteur bei der Entnahme sagt, es ist doch nicht so, wie ich es erwartet habe.

Wie kann ich Organspender werden?

Dr. Jan Hakenbeck: Es ist sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu diesem Thema zu machen und den eigenen Willen dann schriftlich zu dokumentieren, etwa in einem Organspendeausweis oder auch in einer Patientenverfügung. Liegt beides nicht vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt.

Wie muss im Fall eines Organspendewunsches die Patientenverfügung beschaffen sein?

Dr. Jan Hakenbeck: Manchmal hat jemand seinen Willen geäußert, seine Organe zu spenden. Jedoch hat er intensivmedizinische Maßnahmen ausgeschlossen. Doch diese werden benötigt, um die Organe bis zur Transplantation gut zu versorgen. Ein Dilemma!

Was halten Sie von der Widerspruchslösung? Der Vorschlag von Minister Spahn fand im Januar dieses Jahres keine Mehrheit. Zu Recht?

Dr. Jan Hakenbeck: Jeder Mensch muss aus meiner Sicht für sich frei entscheiden können, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper dürfen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht einschränken, auch wenn die Steigerung der Zahlen von Organspendern dringend notwendig ist. Prüfen sollte man vielmehr die Möglichkeiten einer Entscheidungspflicht zu diesem Thema. Die Moralkeule herauszuholen halte ich persönlich nicht für hilfreich.

In Deutschland muss bei postmortaler Organspende der Hirntod festgestellt werden, bevor Organe entnommen werden. Neben dem Hirntodkriterium kommt in einigen Ländern (etwa in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA) das sogenannte NHBD-Verfahren zum Einsatz. Was genau bedeutet das? Und was halten Sie aus Sicht eines transplantationsbeauftragten Arztes davon?

Dr. Jan Hakenbeck: Der Herzstillstand für mindestens zehn Minuten wird bei diesem Konzept als Äquivalent zum Hirntod angesehen. Problematisch an diesem Konzept ist aus meiner Sicht das mögliche Dilemma, in einer Reanimationssituation ärztlich entscheiden zu müssen, ob ich die Reanimation fortführe oder vielleicht in Richtung Organspende gehe. Als Notarzt habe ich selbst erlebt, dass ein Patient infolge einer Lungenembolie für eine Dreiviertelstunde reanimiert werden musste und am Ende folgenlos überlebt hat. Ein ethisches Dilemma für diese Ärzte!

Wie lange kann jemand mit dem neuen Organ leben?

Dr. Jan Hakenbeck: Über alle gerechnet sind es fünf Jahre. Mal mehr, mal weniger. Die Einnahme von Immunsupressiva gehört dazu.

Wie viele Organspenden konnten Sie bis dato in Coesfeld begleiten?

Dr. Jan Hakenbeck: Seit 2018 gab es fünf Fälle, in denen der Hirntod hätte eintreten können. Jedoch nicht eingetreten ist. Die geringe Zahl verwundert nicht, denn die Christophorus-Kliniken haben keine neurochirugische Abteilung, in denen Patienten mit massiven Hirnschäden typischerweise versorgt werden.

Was würden Sie sich mit Blick auf die Organspende wünschen?

Dr. Jan Hakenbeck: Mehr Aufklärung für potenzielle Organspender. Reingehen in Schulen, Thema beispielsweise in den Biologie- oder Religionsunterricht einbinden. Positives Beispiel für mich an dieser Stelle ist die vorbildliche Entwicklung der Laienreanimationszahlen binnen nur weniger Jahre, nachdem man zu diesem Thema breit angelegte Schulungsmaßnahmen initiiert hat. Außerdem sollte man die Möglichkeit der Entscheidungspflicht zum Thema Organspende prüfen.

Seit 2018 ist Dr. Jan Hakenbeck transplantationsbeauftragter Arzt in den Christophorus-Kliniken.          Foto: Yvonne Reher

 

 

Zur Person

Dr. Jan Hakenbeck

Oberarzt der Christophorus-Kliniken, Facharzt für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Notfallmedizin, ATLS-Provider, transplantationsbeauftragter Arzt, Bereichsleitung Notarztwesen. Dr. Hakenbeck hat Medizin in Bochum und Essen studiert. 2005 erhielt er die Approbation. Danach trat er seine erste Stelle an der Universitätsklinik Essen an und begann seine Facharztausbildung im Bereich Anästhesie. In dieser Zeit machte er auch seinen Doktor. Im Jahr 2010 erfolgten die Weiterbildung im Bereich Notfallmedizin und der Wechsel zur Universitätsklinik Münster. 2011 Erwerb des Facharzttitels im Bereich Anästhesie. 2013 folgte eine intensivmedizinische Weiterbildung. Seit 2013 ist Dr. Jan Hakenbeck in den Christophorus-Kliniken als Anästhesist beschäftigt. Vor zwei Jahren wurde er dort zum transplantationsbeauftragten Arzt ernannt, nachdem er zuvor das Fortbildungscurriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hatte.

 

Quelle:
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