Heinrich Ruthmann, schien, so belegen es die Nachforschungen von Bickhove-Swiderski, kein Kind von Traurigkeit gewesen zu sein. So wurde gegen ihn im August 1913 eine Anklage erhoben: Er sei in eine Schlägerei im Wirtslokal „Tewes Witwe“ verwickelt gewesen. Dabei habe er einen Bauern auf den Boden geworfen, dieser zog sich eine Kopfverletzung zu. Bereits Ende Mai 1913 war gegen ihn ein Verfahren wegen Meineides eröffnet worden. Dennoch stellte er 1925 einen Antrag auf Beförderung - und tatsächlich wurde der Polizeibetriebsassistent Ruthmann in Lette zum Polizeiassistenten befördert. |