Jeder,
der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, kann das
Auto buchen.
Reichweite
Die Reichweite beträgt bei spritzigem Fahren rund 260 km.
Bei eingeschaltetem ECO-System verlängert sich die Reichweite
auf über 300 km. Die Anzeige der Reichweite im Auto ist
verlässlich. Menü
Gebühren
Für Vereine ist die Nutzung im ersten Jahr kostenlos –
geplant ist, die kostenlose Nutzung ein weiteres Jahr fortzusetzen.
Das hängt allerdings etwas von der Nutzung insgesamt ab
und wird im Laufe des ersten Jahres neu entschieden.
An Gebühren fallen pro Tag 25€ an. Ein halber Tag
kostet 15€, 1 Std. 4€. Die Nutzung ist für Roruper/innen bis zum 01.10.2020
kostenlos!
Gebühren
für die Ladung
Der durchschnittliche Preis pro kWh Haushaltsstrom beträgt
29,4 Cent. Bei einer Batteriekapazität von 36,8 kWh (Seat
Mii) wären 10,80 Euro fällig. 100 Kilometer Reichweite
kosten hier rund 4 Euro. Diese Gebühren fallen nur an,
wenn das Auto nicht bei Wilstacke+Growe geladen wird. Menü
Initiatoren
Eine Initiative von
Förderverein Mariengrundschule,
Autohaus Wilstacke + Growe und
CDU-Ortsverband Rorup.
Sponsoren:
Volksbank Nottuln
LVM Kleimann Billerbeck und alle Dülmener LVM Agenturen
Heinz
Nordmann, Heino Korste und das LVM Büro Hoffmann, Strunck
und Elvering
Repa Siebdruck Dülmen Menü
Hotline Fragen
oder Probleme als Fahrer? Nutzt bitte die moqo-Holtine 24/7 Support-Hotline.
0241 957 883 66.
Wenn es Probleme mit dem Auto gibt, ist Wilstacke&Growe euer
Ansprechpartner während der normalen Öffnungszeiten.
Verkauf Öffnungszeiten - Mo - Fr: 08.00 - 18.00 Uhr, Sa:
08.00 - 13.00 Uhr
Tankstelle mit Waschanlage - Mo - Fr: 07.30 - 18.00 Uhr, Sa: 07.30
- 13.00 Uhr
Reparaturannahme - Mo - Fr: 07.30 - 18.00 Uhr, Sa: 07.30 - 13.00
Uhr
Kontakt-Daten
Wilstacke+Growe GmbH & Co. KG, Hauptstr. 3, 48249 Dülmen,
Telefon: 02548-919990, Telefax: 02548-9199922, E-Mail: d44059@seatpartner.de Menü
Impressum: / Initiatoren Eine
Initiative von Förderverein Mariengrundschule, Autohaus
Wilstacke + Growe und CDU-Ortsverband Rorup.
Verantwortlich
für alle Rechtsgeschäfte einschließlich Abrechnung
ist der Förderverein der Marien-Schule Rorup eV
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. Elmar Brügging
Vorsitzender des Förderverein Marien-Schule Rorup eV
Schulstraße 23
48249 Dülmen
Kontakt
Tel.: 02548/919930
Fax: 02548/919951
Mobil: 0179/5495281
Mail: bruegging@foerderverein.mariengrundschule.de
www: http://www.gemeinsam-für-rorup.de
Verantwortlich
für den Inhalt nach § 55 A s. 2 RStV
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Ver raucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Menü
Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen auf der Internet-Seite des Förderverein
Marien-Schule Rorup gelten auch für diese Subseite und
sind zu entnehmen unter: http://rorup.rocks/wordpress/datenschutz/ Menü
Konzept: Das E-Dorf-Auto ist buchbar für jedermann.
Das Auto ist mit einem Online-Buchungssystem ausgestattet und
wird vom Autohaus Wilstacke & Growe bereitgestellt.
Das E-Dorf-Auto steht den Vereinen in der Startphase (mindestens
1 Jahr) kostenlos zur Verfügung. Durch Sponsoren wird das
Projekt unterstützt.
Mitte des Jahres 2019 wurde in Rorup die Idee geboren, ein elektrisch
angetriebenes Dorf-Auto zu installieren. Dr. Elmar Brügging
hatte die Idee (Förderverein Mariengrundschule Rorup) und
schmiedete mit Paul Pankoke (CDU OV Rorup) die ersten Pläne.
Beschlossen wurde, diese Idee mit dem Autohaus Wilstacke+Growe
zu teilen und die Machbarkeit zu prüfen. Schon im ersten
Treffen zusammen mit dem Ortsvorsteher Dieter Klaas stand fest,
die Idee zur Umsetzung zu bringen.
Als Ziel der Aktion wurde formuliert, dass alternative Antriebsformen
für alle Roruper/innen greifbar nah gebracht werden sollen,
um dem Klimaschutz ein vertrautes Gesicht zu geben. Verkehrskonzepte
werden sich ändern und Car-Sharing wird ein Modell dabei
sein. Weiteres Ziel sollte es sein, die Vereine in der Mobilität
zu unterstützen. Häufig sind Fahrten notwendig und gerade
Jugendliche müssen zu Sportveranstaltungen gefahren werden.
Der Mobilitätsgedanke ändert sich im Laufe der Zeit
und man kann durch Information und Bereitstellung eines Mietmodells
die Bereitschaft fördern, auf die Anschaffung eines Autos
zu verzichten und das Dorfauto für Besorgungen zu nutzen.
Denn das Verkehrsaufkommen hat schon seine Grenzen erreicht und
eine Veränderung muss im kleinsten Bereich beginnen.
Der erste Infotag am 03.11.2019 war sehr gut besucht. Rund 200
Besucher waren während der gesamten Veranstaltung im Autohaus
und es fand ein reges Kommen und Gehen statt. Die Gesamtzahl der
Besucher lag deutlich über 200.
Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und nach ca. einem Jahr
wird über die Fortführung beraten und entschieden. Es
ist dabei selbstverständlich, dass die Sponsoren der ersten
Stunde im Falle der Fortführung eine priorisierte Rolle haben.
Das Online-Buchungssystem – MOQO City – convenient
mobility ist für den reibungslosen Ablauf notwendig. Das
Auto kann jederzeit gebucht, jederzeit entgegengenommen und zurückgegeben
werden. Das macht es total flexibel und jederzeit nutzbar. Dem
System liegt auch die Optimierung der Gebühren zugrunde.
Wenn man länger fährt, prüft das System, ob eine
andere Konstellation, als die gebuchte Variante günstiger
ist und rechnet danach ab.
Für die ersten Jahre starten wir mit einem sehr günstigen
Tarif. Denn es geht um die Bekannt dieser Technik und Nutzung
in erster Linie. Die Kosten sollen dabei gedeckt sein - mehr nicht!
Menü
Es gibt eine Selbstbeteiligung von 300€. Ansonsten ist
das Fahrzeug voll versichert. Menü
Buchen Die Buchung erfolgt über das Online-Portal
Moqo. Zu erreichen ist es über eine APP auf dem Smartphone
oder iPhone. Bitte sucht in der App-Verwaltung „moqo“
und installiert diese APP auf eurem Gerät.
Zuerst
muss man sich dort registrieren. Durchlauft den Prozess, der
selbsterklärend ist. Ihr müsst den Führerschein
zur Hand haben, da die Nr. vom Führerschein bei der Registrierung
verlangt wird.
Der
Führerschein muss validiert werden. Das bedeutet, dass
der Führerschein alle halbe Jahr einmal bei Wilstacke&Growe
vorgezeigt werden muss.
Ladezeiten
Das Auto bekommt ihr mit voll aufgeladenen Batterien. Sollte
eine Ladung notwendig sind, ist folgendes zu beachten:
1. Ladung zuhause
Hier benötigt ihr lediglich das Kabel aus dem Kofferraum,
einstecken und warten, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist.
Info-Blatt liegt im Handschuhfach. Ladezeit bei leeren Batterien:
ca. 16 Stunden
2.
Ladung an einer öffentlichen Zapfstelle
Hierzu wird eine Ladekarte benötigt. Ladekarten können
kostenlos sein oder eine Grundgebühr enthalten. Sie lassen
sich unkompliziert über das Internet bestellen.
Während einige Unternehmen eine Pauschale für das
Laden des Akkus verlangen, rechnen andere pro Minute oder kWh
ab, was zu einem starken Kostengefälle führt.
Die Ladekarte eines Roaming-Netzwerkes eignet sich vor allem
für Nutzer, die viel in Deutschland und im Ausland unterwegs
sind.
FAQ
Muss die Batterie immer vollgeladen werden?
Nein, man kann auch nur halb laden und dann wieder losfahren.
Über
wen erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung wird über den Förderverein der Marien-Schule
vorgenommen. Hierüber erreichen wir eine optimale Förderung
und machen deutlich, dass die Ziele des Projektes auch so gemeint
sind.
Was
passiert, wenn permanent ausgebucht ist?
Das wäre ein schönes Problem. Hier wird Wilstacke&Growe
sicher schnell überlegen und handeln.
Was
passiert mit dem Gewinn aus der Vermietung?
Das Projekt ist von den Gebühren her so angelegt, dass
lediglich die Kosten für Wartung, Pflege, Unterhaltung
gedeckt sind. Sollte es einen kleinen Deckungsbeitrag geben,
wird der Förderverein sicher einen guten Verwendungszweck
dafür haben. Es wird halbjährliche Abrechnungen geben,
die im Kreise der Initiatoren geprüft werden. Menü
Nutzungsbedingung
1. Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrzeug mit dem amtlichen
Kennzeichen COE-WG-99E entgeltlich zum Preis von 25,00 €/Tag
bzw. 15 €/halben Tag bzw. 4 €/h zur Verfügung.
2. Bei der Nutzung des Fahrzeugs hat der Mieter folgende Kosten,
Auflagen und Beschränkungen zu beachten:
a) Abholung Autohaus Wilstacke + Growe GmbH & Co.KG
Hauptstraße 3, 48249 Dülmen-Rorup
Montags-Freitags zwischen 8.00 – 18.00 Uhr
b) Rückgabe Autohaus Wilstacke + Growe GmbH & Co.KG
Hauptstraße 3, 48249 Dülmen-Rorup
Montags-Freitags zwischen 8.00 – 18.00 Uhr
3. Der Vermieter sichert zu, dass das Fahrzeug wie folgt versichert
ist:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe
von 500 €
- Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe
von 1000 €
4. Der Vermieter erklärt, dass ihm keine Mängel des
Fahrzeugs bekannt sind, die dessen Funktionstüchtigkeit
und Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
5. Der Mieter versichert, dass er über eine gültige
Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug verfügt und er einem
Fahrverbot nicht unterliegt. Er verpflichtet sich, den Vermieter
umgehend zu informieren, wenn ihm während der
Verleihdauer die Fahrerlaubnis, auch vorläufig, entzogen
oder gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird. Er verpflichtet
sich während der Dauer solcher Führerscheinmaßnahmen
das Fahrzeug nicht zu führen.
Das Kraftfahrzeug darf nur vom Mieter selbst geführt werden.
6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln
und die Betriebsanleitung sowie sonstige Hinweise des Herstellers
zu beachten. Werden Wartungen oder Reparaturarbeiten erforderlich,
wird er sich
unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und
nach dessen Anweisungen verfahren.
Der Mieter wird bei der Nutzung des Fahrzeugs die
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die Gebote
der Technik beachten und Fahrten unterlassen, die zu einer übermäßigen
Beanspruchung oder Beeinträchtigung des Fahrzeugzustandes
führen können.
7. Bei Unfällen verpflichtet sich der Mieter, auf eine
polizeiliche
Unfallaufnahme hinzuwirken und unabhängig davon alle Beweise
(z.B. Zeugen, Fotos von der Unfallstelle etc.) zu sichern, die
für die Wahrung der Rechte des Mieters zweckdienlich sein
könnten.
Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich über sämtliche
Umstände des Unfalls informieren und nach Kräften
bei der Klärung des Unfallhergangs mitwirken, insbesondere
gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Dabei ist er zu fristgemäßen, vollständigen
und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sämtliche aus
einem Schadenfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden
zu ersetzen, soweit diese nicht
von Dritten getragen werden. Soweit wirtschaftlich sinnvoll,
wird der Vermieter zur Abdeckung solcher Schäden eine bestehende
Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die daraus resultierende
Prämienerhöhung ist vom Mieter auf Aufforderung und
gegen Nachweis zu erstatten.
8. Der Mieter verpflichtet sich, die Reparaturkosten zu tragen,
die von ihm schuldhaft veranlasst worden sind, etwa durch übermäßige
Nutzung des Fahrzeugs oder dessen falsche Bedienung.
9. Der Mieter verpflichtet sich für die Leihdauer die Kosten
wie z.B. Parkgebühr, Ladekosten usw. zu übernehmen.
10. Der Vertrag endet mit dem unter Ziff. 1 genannten Zeitpunkt,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht der Vertragsparteien
auf fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
11. Mit Ablauf der Verleihdauer ist das Fahrzeug vom Mieter
in gereinigtem Zustand (innen und außen) zurückzugeben,
und zwar, soweit nicht anders vereinbart, am Wohnsitz des Vermieters,
unter Aushändigung sämtlicher überlassenen Schlüssel
und Papiere.
(Ansonsten wird eine Reinigungspauschale fällig.) Menü