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Ein Projekt von rorup.net e.V.

Herzlich willkommen in
Rorup



Die Roruper Ehrenplakette

Richtlinien über eine Auszeichnung von besonderem bürgerlichen Engagement durch die Dorfgemeinschaft, vertreten durch rorup.net

Präambel

Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Gesellschaft. Unser Land wäre um vieles ärmer und unser Gemeinwesen so nicht denkbar, ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt ausüben. Ehrenamtliche leiten Vereine und unterrichten Jugendliche in Sport oder Musik, kümmern sich um Kinder und Senioren, helfen Geflüchteten, löschen Brände und retten Unfallopfer. Sie dienen der Gesellschaft und füllen Lücken im Netz staatlicher Fürsorge. Für Städte und Gemeinden sind das ehrenamtliche Engagement, die freiwillige Wahrnehmung von Aufgaben und das, was Bürgerinnen und Bürger als eigenen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, unverzichtbar.

In Vertretung aller Roruper Bürgerinnen und Bürger möchte die Dorfgemeinschaft rorup.net e.V. den Mitgliedern unserer Gemeinde, die sich durch beständiges ehrenamtliches Engagement in außergewöhnlichem Maße um Rorup verdient gemacht haben, einmal jährlich eine besondere Ehrung zukommen lassen.

§ 1

Die Ehrung, in Form der Verleihung einer Ehrenplakette, richtet sich an Einzelpersonen oder Gruppen, die sich durch beständige herausragende Leistungen und besondere Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit von Rorup hervorgetan haben. Die Ehrenplakette, gestiftet von den Roruper Bürgerinnen und Bürgern, wird in deren Namen durch die Dorfgemeinschaft rorup.net e.V. offiziell verliehen. Vorschläge zur Verleihung können von allen Roruper Bürgerinnen und Bürgern jederzeit formlos an rorup.net e.V. gestellt werden. Alle Vorschläge, die bis zum 15. Februar eines Jahres eingehen, werden für das laufende Jahr berücksichtigt.

§ 2

  1. Die Ehrenplakette wird im Namen der Roruper Bürgerinnen und Bürger durch die Dorfgemeinschaft rorup.net e.V., im Beisein von Ortsvorsteher*In, verliehen und kann einmal pro Jahr vergeben werden.
  2. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenplakette ist eine langjährige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Interesse und zu Gunsten der Allgemeinheit von Rorup.
  3. Vorschläge für die Verleihung der Ehrenplakette kann von jeder und jedem Roruper*In eingereicht werden.
  4. Aus dem Kreis der bis zum 15. Februar eines Jahres eingegangenen Vorschläge wählt der Vorstand rorup.net die Person aus, an die die Ehrenplakette vergeben werden soll. Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigen Vorstandsmitglieder. Kommt keine entsprechende Mehrheit zustande oder liegen bis zu dem Termin keine
    Vorschläge vor, entfällt die Vergabe für das laufende Jahr.

§ 3

Falls die Verleihung der Ehrenplakette von der auserwählten Person nicht gewünscht wird, wird in dem Jahr keine Ehrenplakette verliehen.

§ 4

Die Ehrenplakette ist eine versilberte Metallplakette. Auf der Vorderseite erhält sie neben dem Wappen den Umlauftext “Ehrenplakette Rorup“. Auf der Rückseite zeigt sie den Roruper-Schandpfahl.

§ 5

Die Verleihungsurkunde wird von dem / der Vereinsvorsitzenden rorup.net e.V. und dem Ortsvorsteher*In unterzeichnet und der/dem Ausgezeichneten von beiden, im Rahmen einer feierlichen Zeremonie, persönlich überreicht.

§ 6

Die Änderungen dieser Verleihungsrichtlinie treten am Tage nach dem Beschluss durch die Vorstandsrunde in Kraft und werden bei der nächsten Mitgliederversammlung erneut bestätigt.

 

Folgende Bürger erhielten bereits die Roruper Ehrenplakette:


2022 Franz-Josef Weyer



2019 Herbert Reiberg


2017 Ludger Streyl


2016 Dieter Klaas


2014 - Maria Volmer


2013 - Agnes Wieskus


2011 - Bernhard Krümpel


2010 - Hermann Richter


2009 - Magret Döveling